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Verbraucherinformation: Unterschied zwischen den Versionen

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1994 wurde  die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages, schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.<br />
Gleiches gilt auch während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:
- Name, Anschrift des Versicherers,<br />
- Versicherungsbedingungen,<br />
- ggf. besondere Bedingungen,<br />
- versicherter Tarif/Tarife,<br />
- Vertragsinhalte,<br />
- Laufzeit des Verlages,<br />
- Widerrufsmöglichkeiten,<br />
- Beschwerdestellen.<br />




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