45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Eint…“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
| (5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
1994 wurde die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages, schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.<br /> | |||
Gleiches gilt auch während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um: | |||
- Name, Anschrift des Versicherers,<br /> | |||
- Versicherungsbedingungen,<br /> | |||
- ggf. besondere Bedingungen,<br /> | |||
- versicherter Tarif/Tarife,<br /> | |||
- Vertragsinhalte,<br /> | |||
- Laufzeit des Verlages,<br /> | |||
- Widerrufsmöglichkeiten,<br /> | |||
- Beschwerdestellen.<br /> | |||