Verbraucherinformation: Unterschied zwischen den Versionen

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1994 wurde  die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.<br />
 
Gleiches gilt während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:
 
- Name, Anschrift des Versicherers<br />
- Versicherungsbedingungen<br />
- ggf. besondere Bedingungen
- versicherter Tarif/Tarife<br />
- Vertragsinhalte<br />
- Laufzeit des Verlages<br />
- Widerrufsmöglichkeiten<br />
- Beschwerdestellen<br />
 
 
 





Version vom 3. Februar 2021, 13:17 Uhr

1994 wurde die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.

Gleiches gilt während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:

- Name, Anschrift des Versicherers
- Versicherungsbedingungen
- ggf. besondere Bedingungen - versicherter Tarif/Tarife
- Vertragsinhalte
- Laufzeit des Verlages
- Widerrufsmöglichkeiten
- Beschwerdestellen





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