Aufsichtspflichtverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.
Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.


 
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Version vom 11. Januar 2021, 07:47 Uhr

Eine Aufsichtspflicht haben Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Täters (des zu Beaufsichtigenden) ist nicht erforderlich.

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