Privatrechtsschutzversicherung, ohne Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Keine Karenzzeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.
Keine Karenzzeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.
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Version vom 17. Dezember 2020, 08:11 Uhr

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Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel

Keine Karenzzeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung


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