Berufshaftpflichtversicherung, online shop Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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''' *Identitätsdiebstahl'''
* ''' Identitätsdiebstahl'''


Auf einen Online-Shop wird ein Hackerangriff verübt. Der Hacker entwendet 1000 Kundendaten des Shops. Die Daten werden verwendet um im Internet etliche Waren auf Kosten der unwissenden Kunden zu bestellen, sog. Identitätsdiebstahl. Es wird eine Schadenersatzforderung in Höhe von 5.000 € geltend gemacht.
Auf einen Online-Shop wird ein Hackerangriff verübt. Der Hacker entwendet 1000 Kundendaten des Shops. Die Daten werden verwendet um im Internet etliche Waren auf Kosten der unwissenden Kunden zu bestellen, sog. Identitätsdiebstahl. Es wird eine Schadenersatzforderung in Höhe von 5.000 € geltend gemacht.

Version vom 6. November 2020, 14:08 Uhr

  • Identitätsdiebstahl

Auf einen Online-Shop wird ein Hackerangriff verübt. Der Hacker entwendet 1000 Kundendaten des Shops. Die Daten werden verwendet um im Internet etliche Waren auf Kosten der unwissenden Kunden zu bestellen, sog. Identitätsdiebstahl. Es wird eine Schadenersatzforderung in Höhe von 5.000 € geltend gemacht.


Urheberrechtsverletzung

Ein Oline-Shop-Händler verwendet für seine Webseite aus Versehen Bilder, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Der Händler ging davon aus, dass es sich bei den Bildern um lizenzfreie Bilder handelt. Der rechtliche Eigentümer der Bilder verlangt als Lizenzgebühr je Bild einen Schadenersatz in Höhe von 10.000 €. Zusätzlich schaltet der Händler einen Rechtsanwalt ein, der Kosten in Höhe von 1.200 € verursacht. Bei 8 Bildern beläuft sich der Gesamtschaden auf 81.200 €.


Daten-Eigenschaden

Der Betreiber eines Online-Shops stellt fest, dass sein EDV-System von Hackern angegriffen worden ist. Hierbei wurden 1500 Kundendaten gestohlen. Der Betreiber engagiert einen IT-Forensiker. Dieser identifiziert die betroffenen Kundendaten, analysiert den Angriff und bereinigt das EDV-System. Im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Händler verpflichtet die Kunden entsprechend zu informieren und zu melden. Dies übernimmt ein hierfür beauftragter Rechtsanwalt. Insgesamt beläuft sich die Höhe des Eigenschadens auf 217.500 €.