Pan European Pension Produkt (PEPP): Unterschied zwischen den Versionen
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04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein | 04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein anderen Mitgliedsstaat, Peep mitnehmen. | ||
Nach der Beschlussfassung im EU-Ministerrat werden die Detailregelungen erarbeitet. | Nach der Beschlussfassung im EU-Ministerrat werden die Detailregelungen erarbeitet. | ||
Version vom 6. April 2019, 05:34 Uhr
04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein anderen Mitgliedsstaat, Peep mitnehmen. Nach der Beschlussfassung im EU-Ministerrat werden die Detailregelungen erarbeitet.
09-2018 / Die europäische Kommission hat die Verhandlungen wieder aufgenommen.
01-2018 / Die europäische Kommission hat bisher keine Beschlüsse gefasst.
2016 / Die EU möchte ein Europäisches Altersvorsorgeprodukt (PEPP) einführen. Es soll ein europäischer Qualitätsstandard für Altersvorsorgeprodukte geschaffen werden. Versicherungen, Banken, Fonds oder Vermögensverwalter sollen diese Produkte EU-weit anbieten. Verbraucher können zwischen maximal fünf unterschiedlich riskanten Anlagestrategien wählen.
Wir berichten weiter.
👁 Siehe auch: Altersvorsorge
Schlagwort: Europa-Rente, Europarente, PEPP, PEPP Versicherung
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