Krankenversicherung private, Schutzimpfungen / Reiseimpfungen: Unterschied zwischen den Versionen
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- Hämophilus influenzae Typ b (Erreger von eitrigen Hirnhautentzündungen und Kehldeckelentzündungen –Epiglottitis), <br /> | |||
- Humanes Papillomavirus (HPV, nur Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs), <br /> | |||
- Hepatitis B (Leberentzündung), <br /> | |||
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Aktuelle Version vom 5. März 2019, 09:36 Uhr
Private Krankenversicherungen erstatten i.d.R. Impfkosten nach Empfehlung des Robert-Koch-Instituts. Die Leistungshöhe richtet sich nach der vertraglichen Gestaltung.
Empfohlene Schutzimpfungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
- Diphtherie,
- Keuchhusten,
- Tetanus (Wundstarrkrampf),
- Hämophilus influenzae Typ b (Erreger von eitrigen Hirnhautentzündungen und Kehldeckelentzündungen –Epiglottitis),
- Humanes Papillomavirus (HPV, nur Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs),
- Hepatitis B (Leberentzündung),
- Kinderlähmung (Polio),
- Masern,
- Meningokokken,
- Mumps,
- Pneumokokken (Lungenentzündung),
- Röteln,
- Windpocken (Varizellen).
Reiseimpfungen
Je nach Wahl des Versicherers und des Tarifs wird oder wird nicht erstattet.
Die erstattungsfähigen Impfarten und die Leistungshöhe erfragen Sie bitte beim Versicherer oder Ihrem Betreuer.
Schlagwort: Impfung, Impfungen, Schutzimpfung, Schutzimpfungen, Reiseimpfung, Reiseimpfungen
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