Baufinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die Bauzwischenfinanzierung ist erforderlich, wenn
:Die Bauzwischenfinanzierung ist erforderlich, wenn
:- nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist<br /
:- nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist<br />
:- das Baugrundstück nicht weiter belastet werden kann – fehlende Belastungsreife -<br />
:- das Baugrundstück nicht weiter belastet werden kann – fehlende Belastungsreife -<br />
:- für das Fremdkapital der Auszahlungszeitpunkt nicht günstig ist<br />
:- für das Fremdkapital der Auszahlungszeitpunkt nicht günstig ist<br />

Version vom 20. Januar 2019, 07:29 Uhr

Als Baufinanzierung wird das Bereitstellen von Geld mittels eines Kredits für die Errichtung eines Gebäudes bezeichnet. Oftmals ist der Erwerb eines Grundstücks mit inbegriffen.

Im Rahmen der Baufinanzierung wird nach Finanzierungsarten unterschieden.

  • Eigenfinanzierung
Als Eigenfinanzierung wird bezeichnet:
- eigenes Geldvermögen
- eigenes Sachkapital (eigenes Grundstück)
- Eigenleistung (persönlich erbrachte Bauleistungen)
- angespartes Bausparguthaben auf einem Bausparvertrag


  • Fremdfinanzierung
Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch
- Hypothekdarlehen
werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.
- Bundesbaudarlehen
werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme
- Landesbaudarlehen
werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme
- Kommunaldarlehen
werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung
- Restfinanzierungsmittel
sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen


  • Bauzwischenfinanierung
Die Bauzwischenfinanzierung ist erforderlich, wenn
- nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist
- das Baugrundstück nicht weiter belastet werden kann – fehlende Belastungsreife -
- für das Fremdkapital der Auszahlungszeitpunkt nicht günstig ist



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