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* Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | * Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | ||
Richtig, mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies finanziert/bezahlt. | Richtig, mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies finanziert/bezahlt. | ||
* Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. | * Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten. |