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'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br /> | '''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br /> | ||
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit | - Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br /> | ||
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen | - Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br /> | ||
- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes | - Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes<br /> | ||
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag) | - Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)<br /> | ||
- Existenzgründer | - Existenzgründer | ||