Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
<zurück Einträge vorwärts > zur Hauptseite | <zurück Einträge vorwärts > zur Hauptseite | ||
.-.-.-. |
Version vom 21. November 2018, 12:36 Uhr
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Arbeitnehmer sind pflichtversichert.
Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.
👁 Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
👁 Siehe auch: Private Arbeitslosenversicherung
Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen
<zurück Einträge vorwärts > zur Hauptseite
.-.-.-.