Jagdhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Pflichtversicherung für Jäger'''
'''Pflichtversicherung für Jäger'''


Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Jäger und muss ( Gesetzgeber) vorhanden sein. Diese stellt eine absolute Voraussetzung dar, um einen Jagdschein von der Jagdbehörde zu erhalten.
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Jäger und muss ( Gesetzgeber) vorhanden sein. Diese ist auch Voraussetzung um einen Jagdschein zu erhalten.




'''Gesetzliche Mindestversicherungssummen'''
* '''Gesetzliche Mindestversicherungssummen'''


Nachfolgende Versicherungssummen sind in der Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben:
betragen für Sachschäden 50.000 € und für Personenschäden 500.000 €.




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* '''Versicherter Personenkreis'''
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! Bereich !! Mindestversicherungssumme
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| Sachschäden || 50.000 Euro
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| Personenschäden || 500.000 Euro
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'''Versicherter Personenkreis'''


Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für
Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für
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'''Weitere versicherte Personen'''
* '''Weitere versicherte Personen'''


* Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).
* Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).
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'''Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung'''
* '''Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung'''


* Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
* Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.

Version vom 6. Mai 2018, 07:56 Uhr

Pflichtversicherung für Jäger

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Jäger und muss ( Gesetzgeber) vorhanden sein. Diese ist auch Voraussetzung um einen Jagdschein zu erhalten.


  • Gesetzliche Mindestversicherungssummen

betragen für Sachschäden 50.000 € und für Personenschäden 500.000 €.


  • Versicherter Personenkreis

Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für

  • Jäger/Forstbeamte
  • Hundehalter/Falkner
  • Jagdpächter/Jagdveranstalter
  • Berufsjäger/Jagdaufseher
  • Waffenbesitzer
  • Dienstherr, der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
  • Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier


  • Weitere versicherte Personen
  • Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).
  • Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist.
  • Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes.
  • Ehegatten und im gleichen Haushalt lebende unverheiratete Kinder während der Jagdscheinausbildung.


  • Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung
  • Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
  • Dabei schützt die Jagdhaftpflichtversicherung den Jäger vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn geltend gemacht werden. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob und in welcher Höhe der Jäger zum Schadenersatz verpflichtet ist und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für den Jäger und übernimmt die Kosten.


Weitere Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung


  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Haftpflichtschutz von bis zu 2 Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd
  • Gebrauch und Besitz von erlaubten Schusswaffen
  • Forderungsausfalldeckung
  • Kautionsleistung im Schadensfall im europäischen Ausland


Beitragsübersicht der Jagdhaftpflichtversicherung

Versicherer Versicherungssumme Selbstbeteiligung mitversicherte Jagdhunde Vertragslaufzeit Jahresbeitrag
Basler 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 1 Jahr 63,43 Euro
Gothaer 3 Mio. Euro 0,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 50,50 Euro
Gothaer 3 Mio. Euro 300,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 30,45 Euro
Mannheimer 3 Mio. Euro 0,00 Euro 3 1 Jahr 100,61 Euro
Nürnberger 3 Mio. Euro 0,00 Euro 1 1 Jahr 46,41 Euro
R + V 3 Mio. Euro 150,00 Euro 5 1 Jahr 62,07 Euro
VHV 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 1 Jahr 59,50 Euro
Volkswohl Bund 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 1 Jahr 72,55 Euro
Gothaer 15 Mio. Euro 0,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 73,71 Euro
Gothaer 15 Mio. Euro 300,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 44,21 Euro
HDI 15 Mio. Euro 0,00 Euro 3 1 Jahr 57,95 Euro
helvetia 15 Mio. Euro 0,00 Euro 1 1 Jahr 58,90 Euro
Mannheimer 15 Mio. Euro 0,00 Euro 3 1 Jahr 107,70 Euro
Uelzener 15 Mio. Euro 0,00 Euro 4 1 Jahr 43,84 Euro


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