Bausparen, Absicherung nachrangige: Unterschied zwischen den Versionen

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Die meisten Immobilienkäufe sind kreditfinanziert. Durch die Eintragung einer Grundschuld in der dritten Abteilung des Grundbuches sichern sich die Kreditgeber (Banken, Bauspaerkassen...) gegen Verluste ab. Bei mehreren Kreditgebern muss eine Reihenfolge der Eintragung festgelegt werden. Sollte der Kunde die Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr leisten können, wird die Immobilie (zwangs-)versteigert. Aus dem Versteigerungserlös erhält zunächst der Gläubiger, der an '''erster Rangstelle im Grundbuch''' steht, '''das vergebene Darlehen zurück'''. Erst wenn die Ansprüche des erstrangig abgesicherten Kreditgebers zu 100 Prozent erfüllt sind, erhalten auch die anderen Gläubiger in der Reihenfolge der Grundbucheintragung ihr verliehenes Geld.


Die meisten Immobilienkäufe sind kreditfinanziert. Durch die Eintragung einer Grundschuld in der dritten Abteilung des Grundbuches sichern sich die Kreditgeber (Banken, Bauspaerkassen...) gegen Verluste ab. Bei mehreren Kreditgebern muss eine Reihenfolge der Eintragung festgelegt werden. Sollte der Kunde die Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr leisten können, wird die Immobilie (zwangs-)versteigert. Aus dem Versteigerungserlös erhält allerdings nur der Gläubiger, der an '''erster Rangstelle im Grundbuch''' steht, garantiert die '''komplette Darlehenssumme zurück'''.
Alle weiteren Gläubiger sind demnach '''nachrangig''' und tragen ein '''wesentlich höheres Ausfallrisiko'''. Für eine '''nachrangige Absicherung''' im Grundbuch muss der Kunde daher '''meist Zinsaufschläge''' in Kauf nehmen. '''Bausparkassen dagegen erheben auch keine höheren Zinsen, wenn sie an zweiter oder dritter Rangstelle eingetragen werden.'''


Alle weiteren Gläubiger sind '''nachrangig''' und tragen ein '''wesentlich höheres Ausfallrisiko'''. Für eine '''nachrangige Absicherung''' im Grundbuch muss der Kunde daher '''meist Zinsaufschläge''' in Kauf nehmen. '''Bausparkassen dagegen erheben auch keine höheren Zinsen, wenn sie an zweiter oder dritter Rangstelle eingetragen werden.'''


Schlagwort: erstrangige Darlehen, Grundschuld




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Aktuelle Version vom 4. März 2018, 08:56 Uhr

Die meisten Immobilienkäufe sind kreditfinanziert. Durch die Eintragung einer Grundschuld in der dritten Abteilung des Grundbuches sichern sich die Kreditgeber (Banken, Bauspaerkassen...) gegen Verluste ab. Bei mehreren Kreditgebern muss eine Reihenfolge der Eintragung festgelegt werden. Sollte der Kunde die Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr leisten können, wird die Immobilie (zwangs-)versteigert. Aus dem Versteigerungserlös erhält zunächst der Gläubiger, der an erster Rangstelle im Grundbuch steht, das vergebene Darlehen zurück. Erst wenn die Ansprüche des erstrangig abgesicherten Kreditgebers zu 100 Prozent erfüllt sind, erhalten auch die anderen Gläubiger in der Reihenfolge der Grundbucheintragung ihr verliehenes Geld.

Alle weiteren Gläubiger sind demnach nachrangig und tragen ein wesentlich höheres Ausfallrisiko. Für eine nachrangige Absicherung im Grundbuch muss der Kunde daher meist Zinsaufschläge in Kauf nehmen. Bausparkassen dagegen erheben auch keine höheren Zinsen, wenn sie an zweiter oder dritter Rangstelle eingetragen werden.


Schlagwort: erstrangige Darlehen, Grundschuld


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