D&O versicherter Personenkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherter Personenkreis
Versicherter Personenkreis


Versicherte Personen sind alle ehemaligen und während der Dauer des Versicherungsvertrages:<br />
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• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,<br />
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• Kinder,<br />
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•Nachlassverwalter,<br />
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• Insolvenzverwalter,<br />
• Insolvenzverwalter,<br />
• u. Betreuer<br />
• u. Betreuer<br />


In Haftung genommen, besteht auch für diese Personen Versicherungsschutz.
In Haftung genommen, '''besteht auch für diese Personen Versicherungsschutz'''.


Siehe auch: <br />




Schlagwort: <br />
Schlagwort: D&O versicherte Personen, Versicherter Personenkreis<br />

Aktuelle Version vom 12. November 2016, 11:11 Uhr

Versicherter Personenkreis

Versicherte Personen sind alle ehemaligen und während der Dauer des Versicherungsvertrages

bestellte u. stellvertretende Mitglieder:
• des Vorstands o. der Geschäftsführung,
• der Aufsichtsrats o. Beirats,
• des Verwaltungsrats, Kuratoriums, Präsidiums o. Borad of Directors

und

bestellte oder angestellte:
• faktische Organmitglieder,
• ständige Vertreter ,
• besondere Vertreter ,
• Generalbevollmächtigte,
• Prokuristen und leitende Angestellte,
• Interimsmanager,
• Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte,
• Leiter von Rechtsabteilungen, Verantwortlich für Wertpapiervorschriften,
• bestellte Liquidatoren, nicht Insolvenzverwalter,
• angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,
• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,

Werden Rechtsnachfolger wie:
• Ehegatten,
• Lebenspartner,
• Kinder,
• Erben,
• Nachlassverwalter,
• Insolvenzverwalter,
• u. Betreuer

In Haftung genommen, besteht auch für diese Personen Versicherungsschutz.

Siehe auch:


Schlagwort: D&O versicherte Personen, Versicherter Personenkreis