Pflegezusatzversicherung private, Pflegetagegeldversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „XXX“) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im Leistungsfall wird das versicherte Tagegeld ausbezahlt. Hierbei richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem festgestellten Pflegegrad und den damit tariflich vereinbarten Leistungsstufen. Im Versicherungsfall erfolgt die tarifliche Leistungserbringung im Regelfall bei häuslicher und stationärer Pflege. | |||
Die Beitragshöhe zur Pflegetagegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, der Höhe des zu versichernden Tagegeldes sowie dem Gesundheitszustand der versicherten Person. | |||
Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich. Bei evtl. Vorerkrankungen kann es zu Beitragszuschlägen bis hin zur Ablehnung des Versicherungsvertrages kommen. |
Version vom 30. Dezember 2017, 12:51 Uhr
Im Leistungsfall wird das versicherte Tagegeld ausbezahlt. Hierbei richtet sich der Auszahlungsbetrag nach dem festgestellten Pflegegrad und den damit tariflich vereinbarten Leistungsstufen. Im Versicherungsfall erfolgt die tarifliche Leistungserbringung im Regelfall bei häuslicher und stationärer Pflege. Die Beitragshöhe zur Pflegetagegeldversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter der versicherten Person, der Höhe des zu versichernden Tagegeldes sowie dem Gesundheitszustand der versicherten Person. Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich. Bei evtl. Vorerkrankungen kann es zu Beitragszuschlägen bis hin zur Ablehnung des Versicherungsvertrages kommen.