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Weidetierversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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xyz


'''Versicherbare Tiere'''  
'''Versicherbare Tiere'''  
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| Kühe || über 24 Monate bis maximal 8 Jahre || 1.000 Euro
| Kühe || über 24 Monate bis maximal 8 Jahre || 1.000 Euro
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| männliche Rinder || ab 4 Monate bis 12 Monate || 750 Euro
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| männliche Rinder || über 12 Monate || 1.000 Euro
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| Beispiel || Beispiel || Beispiel
| Schafe || bis maximal 3 Jahre ||  
|}
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Tiergruppe
Alter
Richtwert
weibliche Rinder
ab 4 bis 12 Monate
600 Euro
weibliche Rinder
über 12 bis 18 Monate
750 Euro
weibliche Rinder erstmals tragende Rinder
über 18 Monate
1.000 Euro
weibliche Rinder
über 24 Monate
1.000 Euro
Kühe
über 24 Monate bis maximal 8 Jahre
1.000 Euro
männliche Rinder
ab 4 Monate bis 12 Monate
750 Euro
männliche Rinder
über 12 Monate
1.000 Euro
Schafe
bis maximal 3 Jahre


Tiervollversicherung  
'''Tiervollversicherung'''
 
Die Ergänzung zur Weidetierdiebstahlversicherung ist u.a die Tiervollversicherung  
Die Ergänzung zur Weidetierdiebstahlversicherung ist u.a die Tiervollversicherung  
Zusätzlich zum Versicherungsumfang der Weidetierdiebstahlversicherung beinhaltet die Tiervollversicherung folgendes:  
Zusätzlich zum Versicherungsumfang der Weidetierdiebstahlversicherung beinhaltet die Tiervollversicherung folgendes:  
Schäden durch Verletzungen des Euters, die zum Tode oder zur Nottötung führen  
 
Schäden durch Erkrankungen des Euters, die zum Tode oder zur Nottötung führen  
* Schäden durch Verletzungen des Euters, die zum Tode oder zur Nottötung führen
Optionale Einschlüsse bei der Tiervollversicherung  
* Schäden durch Erkrankungen des Euters, die zum Tode oder zur Nottötung führen  
 
 
'''Optionale Einschlüsse bei der Tiervollversicherung'''
 
In der Tiervollversicherung kann gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden:  
In der Tiervollversicherung kann gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden:  
Trächtigkeits- und Geburtsschäden bei erstmals tragenden Rindern (diese können nur eingeschlossen werden, wenn auch das weibliche Jungvieh versichert ist)
 
* Trächtigkeits- und Geburtsschäden bei erstmals tragenden Rindern (diese können nur eingeschlossen werden, wenn auch das weibliche Jungvieh versichert ist)
 
 
 
Schlagwort:
 
<center>{{bimpimV02}}
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