Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Daten und Programme: Unterschied zwischen den Versionen

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Von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Elektronikversicherung abweichend, sind Wechseldatenträger im Versicherungsschutz beinhaltet.
Von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Elektronikversicherung abweichend, sind Wechseldatenträger im Versicherungsschutz beinhaltet.


Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer erfolgt, wenn die Daten oder Programme durch Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit eingetreten sind. Hierzu zählen:
Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer erfolgt, wenn die Daten oder Programme durch Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit eingetreten sind. Hierzu zählen:
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* Ausfall oder Störung
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* Hardware der Datenverarbeitungsanlage
* Hardware der Datenverarbeitungsanlage
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Kein Versicherungsschutz besteht für den Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme durch Programme oder Dateien mit Schadenfunktion, sog. Schadsoftware, wie z.B. Computerviren, Trojaner, usw.
Kein Versicherungsschutz besteht für den Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme durch Programme oder Dateien mit Schadenfunktion, sog. Schadsoftware, wie z.B. Computerviren, Trojaner, usw.
Der Versicherungsschutz ist für Unternehmen wichtig, bei denen nachfolgende Lösungen von zentraler Bedeutung sind:
* umfangreiche Verwaltung von Akten, wie z.B. Anwaltskanzlei, Rechtsanwaltskanzlei
* einheitliche EDV-Lösungen in der Handwerksbranche
* umfangreiche Datenbanken, wie z.B. Lagerverwaltung, Miedienbranche
* Grafik- und Planungssoftware, wie z.B. Werbeagenturen, Unternehmensberatungen
* Software für Architekten und Ingenieure

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 13:30 Uhr

Von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Elektronikversicherung abweichend, sind Wechseldatenträger im Versicherungsschutz beinhaltet.

Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer erfolgt, wenn die Daten oder Programme durch Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit eingetreten sind. Hierzu zählen:

  • Ausfall oder Störung
  • Hardware der Datenverarbeitungsanlage
  • Hardware der Datenübertragungseinrichtung bzw. Datenübertragungsleitung
  • Bedienungsfehler
  • vorsätzliche Programm- oder Datenänderungen durch Dritte in schädigender Absicht
  • höhere Gewalt
  • Überspannung und Unterspannung
  • elektrostatische Aufladung
  • elektromagnetische Störung

Kein Versicherungsschutz besteht für den Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme durch Programme oder Dateien mit Schadenfunktion, sog. Schadsoftware, wie z.B. Computerviren, Trojaner, usw.

Der Versicherungsschutz ist für Unternehmen wichtig, bei denen nachfolgende Lösungen von zentraler Bedeutung sind:

  • umfangreiche Verwaltung von Akten, wie z.B. Anwaltskanzlei, Rechtsanwaltskanzlei
  • einheitliche EDV-Lösungen in der Handwerksbranche
  • umfangreiche Datenbanken, wie z.B. Lagerverwaltung, Miedienbranche
  • Grafik- und Planungssoftware, wie z.B. Werbeagenturen, Unternehmensberatungen
  • Software für Architekten und Ingenieure