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Rentenversicherung gesetzliche, Mütterrente: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Begriff Mütterrente wird die bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die vor 1992 geboren wurden, bezeichnet. Dies betrifft die Mütter wie auch die Väter. Entscheidend ist, bei wem die Kindererziehungszeiten im Rentenversicherungskonto geführt wird.
Mit dem Begriff „Mütterrente“ ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Das kann Mütter und Väter betreffen, je nachdem, wer die Kindererziehungszeiten in seinem Rentenversicherungskonto hat.