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Transportversicherung, Valorenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Örtlicher Geltungsbereich'''
'''Örtlicher Geltungsbereich'''


- während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag
- während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag<br />
- während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären   
  - während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären  <br />
- während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen   
- während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen  <br />
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel   
- bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel  <br />
- während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte  
- während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte <br />
 


Schlagwort:
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<center>{{BimpimV02}}
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