Kfz Versicherung, Zubehörteileliste: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kfz-Versicherung wird unterschieden nach Zubehörteilen bzw. Fahrzeugteilen, die  
In der Kfz-Versicherung wird unterschieden nach Zubehörteilen bzw. Fahrzeugteilen, die  


'''beitragsfrei mitversichert sind
* beitragsfrei mitversichert sind
betragsmäßig beschränkt versichert sind
* betragsmäßig beschränkt versichert sind
generell gegen Beitragszuschlag versicherbar sind
* generell gegen Beitragszuschlag versicherbar sind
grundsätzlich nicht versicherbar sind.'''
* grundsätzlich nicht versicherbar sind
* Aufgezählter Listeneintrag


Beitragsfrei mitversichert
 
'''Beitragsfrei mitversichert'''


Beitragsfrei mitversichert sind unter Verschluss verwahrte oder fest im Fahrzeug eingebaute sowie am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile und Zubehörteile, soweit diese zugelassen sind und nicht zu einer anderen Gruppe zählen. Wie z.B.
Beitragsfrei mitversichert sind unter Verschluss verwahrte oder fest im Fahrzeug eingebaute sowie am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile und Zubehörteile, soweit diese zugelassen sind und nicht zu einer anderen Gruppe zählen. Wie z.B.


Navigationssysteme, Autopilotsysteme und Radio/CD-Kombinationen, die ab Werk serienmäßig oder als Zubehör eingebaut worden sind.
* Navigationssysteme, Autopilotsysteme und Radio/CD-Kombinationen, die ab Werk serienmäßig oder als Zubehör eingebaut worden sind.
Gasanlagen
* Gasanlagen
Fotoapparate bis zu einem Wert von 50 Euro
* Fotoapparate bis zu einem Wert von 50 Euro
Navigations-Cd´s und Navigations-DVD`s
* Navigations-Cd´s und Navigations-DVD`s
Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss
* Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss
Zubehör zur Pannenhilfe bzw. Unfallaufnahme
* Zubehör zur Pannenhilfe bzw. Unfallaufnahme


Betragsmäßig beschränkt
 
'''Betragsmäßig beschränkt'''


Bei nachfolgenden Zubehörteilen ist die Entschädigung auf 5.000 Euro beschränkt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, je Schadenfall. Vorausgesetzt, diese sind im Fahrzeug eingebaut oder durch eine entsprechende Halterung fest mit dem Fahrzeug verbunden. Wie z.B.
Bei nachfolgenden Zubehörteilen ist die Entschädigung auf 5.000 Euro beschränkt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, je Schadenfall. Vorausgesetzt, diese sind im Fahrzeug eingebaut oder durch eine entsprechende Halterung fest mit dem Fahrzeug verbunden. Wie z.B.


Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads
* Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads
Lautsprecheranlagen (nicht jedoch in Omnibussen)
* Lautsprecheranlagen (nicht jedoch in Omnibussen)
CB-Funk Einzelgeräte
* CB-Funk Einzelgeräte
Fernseher mit Antenne
* Fernseher mit Antenne
nachträglich fest eingebaute Navigationssysteme und Autopilotsysteme
* nachträglich fest eingebaute Navigationssysteme und Autopilotsysteme
nachträglich fest eingebaute Radio/CD-Kombinationen auch mit zusätzlichem Verstärker
* nachträglich fest eingebaute Radio/CD-Kombinationen auch mit zusätzlichem Verstärker
Multimediasysteme, wie z.B. Audio-, Video-, Radio- und Telekommunikationsgeräte
* Multimediasysteme, wie z.B. Audio-, Video-, Radio- und Telekommunikationsgeräte
CD-Wechsler
* CD-Wechsler
Funkanlage mit Antenne
* Funkanlage mit Antenne
 


Generell gegen Beitragszuschlag versicherbar
'''Generell gegen Beitragszuschlag versicherbar'''


Gegen Beitragzuschlag sind generell die nachfolgenden Zubehörteile bzw. Fahrzeugteile versicherbar, soweit diese im Fahrzeug fest eingebaut sind oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Wie z.B.
Gegen Beitragzuschlag sind generell die nachfolgenden Zubehörteile bzw. Fahrzeugteile versicherbar, soweit diese im Fahrzeug fest eingebaut sind oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Wie z.B.


Bar
* Bar  
eingetragene Veränderungen am Fahrwerk oder Triebwerk, ausgenommen Umrüstung auf Gasbetrieb
* eingetragene Veränderungen am Fahrwerk oder Triebwerk, ausgenommen Umrüstung auf Gasbetrieb  
Panzerglas
* Panzerglas  
Doppelpedalanlage
* Doppelpedalanlage  
Rundumlicht, wie z.B. Blaulicht
* Rundumlicht, wie z.B. Blaulicht  
Telefon mit Antenne – fest eingebaut -
* Telefon mit Antenne – fest eingebaut -  
Beschläge
* Beschläge  
individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und Sonderfolierungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen
* individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und Sonderfolierungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen  
Hydraulische Ladebordwand für LKW
* Hydraulische Ladebordwand für LKW  
Spezialaufbauten
* Spezialaufbauten  
Wohnwageninventar – fest eingebaut -  
* Wohnwageninventar – fest eingebaut -  




Grundsätzlich nicht versicherbar
'''Grundsätzlich nicht versicherbar'''


Keine Fahrzeugzubehörteile und daher nicht versicherbar sind die nachfolgenden, wie z.B.
Keine Fahrzeugzubehörteile und daher nicht versicherbar sind die nachfolgenden, wie z.B.
*
* Autokarten, Altanten
* Brillen
* Campingausrüstung – soweit nicht fest eingebaut -
* CD`s / DVD`s, USB-Stick, Speicherkarten
* Ersatzteile und Werkzeug – soweit nicht serienmäßig -
* Fahrerkleidung
* Faltgarage, Regenschutzplane
* Garagentoröffner – Sendeteil -
* Handy, Smartphone, mobile Navigationssysteme, Laptop und Tablet, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung
* Heizung – soweit nicht fest eingebaut -
* Magnetschilder und Maskottchen
* Vorzelt
* Persönliche Gegenstände der Insassen, wie z.B. Reisegepäck, Kühltasche, Fotoausrüstung


Autokarten, Altanten
Schlagwort:
Brillen
Campingausrüstung – soweit nicht fest eingebaut -
CD`s / DVD`s, USB-Stick, Speicherkarten
Ersatzteile und Werkzeug – soweit nicht serienmäßig -
Fahrerkleidung
Faltgarage, Regenschutzplane
Garagentoröffner – Sendeteil -
Handy, Smartphone, mobile Navigationssysteme, Laptop und Tablet, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung
Heizung – soweit nicht fest eingebaut -
Magnetschilder und Maskottchen
Vorzelt
Persönliche Gegenstände der Insassen, wie z.B. Reisegepäck, Kühltasche, Fotoausrüstung

Version vom 19. September 2017, 10:29 Uhr

XYZ

In der Kfz-Versicherung wird unterschieden nach Zubehörteilen bzw. Fahrzeugteilen, die

  • beitragsfrei mitversichert sind
  • betragsmäßig beschränkt versichert sind
  • generell gegen Beitragszuschlag versicherbar sind
  • grundsätzlich nicht versicherbar sind


Beitragsfrei mitversichert

Beitragsfrei mitversichert sind unter Verschluss verwahrte oder fest im Fahrzeug eingebaute sowie am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile und Zubehörteile, soweit diese zugelassen sind und nicht zu einer anderen Gruppe zählen. Wie z.B.

  • Navigationssysteme, Autopilotsysteme und Radio/CD-Kombinationen, die ab Werk serienmäßig oder als Zubehör eingebaut worden sind.
  • Gasanlagen
  • Fotoapparate bis zu einem Wert von 50 Euro
  • Navigations-Cd´s und Navigations-DVD`s
  • Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss
  • Zubehör zur Pannenhilfe bzw. Unfallaufnahme


Betragsmäßig beschränkt

Bei nachfolgenden Zubehörteilen ist die Entschädigung auf 5.000 Euro beschränkt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, je Schadenfall. Vorausgesetzt, diese sind im Fahrzeug eingebaut oder durch eine entsprechende Halterung fest mit dem Fahrzeug verbunden. Wie z.B.

  • Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads
  • Lautsprecheranlagen (nicht jedoch in Omnibussen)
  • CB-Funk Einzelgeräte
  • Fernseher mit Antenne
  • nachträglich fest eingebaute Navigationssysteme und Autopilotsysteme
  • nachträglich fest eingebaute Radio/CD-Kombinationen auch mit zusätzlichem Verstärker
  • Multimediasysteme, wie z.B. Audio-, Video-, Radio- und Telekommunikationsgeräte
  • CD-Wechsler
  • Funkanlage mit Antenne


Generell gegen Beitragszuschlag versicherbar

Gegen Beitragzuschlag sind generell die nachfolgenden Zubehörteile bzw. Fahrzeugteile versicherbar, soweit diese im Fahrzeug fest eingebaut sind oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Wie z.B.

  • Bar
  • eingetragene Veränderungen am Fahrwerk oder Triebwerk, ausgenommen Umrüstung auf Gasbetrieb
  • Panzerglas
  • Doppelpedalanlage
  • Rundumlicht, wie z.B. Blaulicht
  • Telefon mit Antenne – fest eingebaut -
  • Beschläge
  • individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und Sonderfolierungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen
  • Hydraulische Ladebordwand für LKW
  • Spezialaufbauten
  • Wohnwageninventar – fest eingebaut -


Grundsätzlich nicht versicherbar

Keine Fahrzeugzubehörteile und daher nicht versicherbar sind die nachfolgenden, wie z.B.

  • Autokarten, Altanten
  • Brillen
  • Campingausrüstung – soweit nicht fest eingebaut -
  • CD`s / DVD`s, USB-Stick, Speicherkarten
  • Ersatzteile und Werkzeug – soweit nicht serienmäßig -
  • Fahrerkleidung
  • Faltgarage, Regenschutzplane
  • Garagentoröffner – Sendeteil -
  • Handy, Smartphone, mobile Navigationssysteme, Laptop und Tablet, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung
  • Heizung – soweit nicht fest eingebaut -
  • Magnetschilder und Maskottchen
  • Vorzelt
  • Persönliche Gegenstände der Insassen, wie z.B. Reisegepäck, Kühltasche, Fotoausrüstung

Schlagwort: