Kfz Versicherung, Zubehörteileliste: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kfz-Versicherung wird unterschieden nach Zubehörteilen bzw. Fahrzeugteilen, die
 
'''beitragsfrei mitversichert sind
betragsmäßig beschränkt versichert sind
generell gegen Beitragszuschlag versicherbar sind
grundsätzlich nicht versicherbar sind.'''
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Beitragsfrei mitversichert
 
Beitragsfrei mitversichert sind unter Verschluss verwahrte oder fest im Fahrzeug eingebaute sowie am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile und Zubehörteile, soweit diese zugelassen sind und nicht zu einer anderen Gruppe zählen. Wie z.B.
 
Navigationssysteme, Autopilotsysteme und Radio/CD-Kombinationen, die ab Werk serienmäßig oder als Zubehör eingebaut worden sind.
Gasanlagen
Fotoapparate bis zu einem Wert von 50 Euro
Navigations-Cd´s und Navigations-DVD`s
Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss
Zubehör zur Pannenhilfe bzw. Unfallaufnahme
 
Betragsmäßig beschränkt
 
Bei nachfolgenden Zubehörteilen ist die Entschädigung auf 5.000 Euro beschränkt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, je Schadenfall. Vorausgesetzt, diese sind im Fahrzeug eingebaut oder durch eine entsprechende Halterung fest mit dem Fahrzeug verbunden. Wie z.B.
 
Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads
Lautsprecheranlagen (nicht jedoch in Omnibussen)
CB-Funk Einzelgeräte
Fernseher mit Antenne
nachträglich fest eingebaute Navigationssysteme und Autopilotsysteme
nachträglich fest eingebaute Radio/CD-Kombinationen auch mit zusätzlichem Verstärker
Multimediasysteme, wie z.B. Audio-, Video-, Radio- und Telekommunikationsgeräte
CD-Wechsler
Funkanlage mit Antenne
 
Generell gegen Beitragszuschlag versicherbar
 
Gegen Beitragzuschlag sind generell die nachfolgenden Zubehörteile bzw. Fahrzeugteile versicherbar, soweit diese im Fahrzeug fest eingebaut sind oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Wie z.B.
 
Bar
eingetragene Veränderungen am Fahrwerk oder Triebwerk, ausgenommen Umrüstung auf Gasbetrieb
Panzerglas
Doppelpedalanlage
Rundumlicht, wie z.B. Blaulicht
Telefon mit Antenne – fest eingebaut -
Beschläge
individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und Sonderfolierungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen
Hydraulische Ladebordwand für LKW
Spezialaufbauten
Wohnwageninventar – fest eingebaut -
 
 
Grundsätzlich nicht versicherbar
 
Keine Fahrzeugzubehörteile und daher nicht versicherbar sind die nachfolgenden, wie z.B.
 
Autokarten, Altanten
Brillen
Campingausrüstung – soweit nicht fest eingebaut -
CD`s / DVD`s, USB-Stick, Speicherkarten
Ersatzteile und Werkzeug – soweit nicht serienmäßig -
Fahrerkleidung
Faltgarage, Regenschutzplane
Garagentoröffner – Sendeteil -
Handy, Smartphone, mobile Navigationssysteme, Laptop und Tablet, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung
Heizung – soweit nicht fest eingebaut -
Magnetschilder und Maskottchen
Vorzelt
Persönliche Gegenstände der Insassen, wie z.B. Reisegepäck, Kühltasche, Fotoausrüstung

Version vom 19. September 2017, 10:27 Uhr

XYZ

In der Kfz-Versicherung wird unterschieden nach Zubehörteilen bzw. Fahrzeugteilen, die

beitragsfrei mitversichert sind betragsmäßig beschränkt versichert sind generell gegen Beitragszuschlag versicherbar sind grundsätzlich nicht versicherbar sind.

  • Aufgezählter Listeneintrag

Beitragsfrei mitversichert

Beitragsfrei mitversichert sind unter Verschluss verwahrte oder fest im Fahrzeug eingebaute sowie am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile und Zubehörteile, soweit diese zugelassen sind und nicht zu einer anderen Gruppe zählen. Wie z.B.

Navigationssysteme, Autopilotsysteme und Radio/CD-Kombinationen, die ab Werk serienmäßig oder als Zubehör eingebaut worden sind. Gasanlagen Fotoapparate bis zu einem Wert von 50 Euro Navigations-Cd´s und Navigations-DVD`s Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss Zubehör zur Pannenhilfe bzw. Unfallaufnahme

Betragsmäßig beschränkt

Bei nachfolgenden Zubehörteilen ist die Entschädigung auf 5.000 Euro beschränkt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, je Schadenfall. Vorausgesetzt, diese sind im Fahrzeug eingebaut oder durch eine entsprechende Halterung fest mit dem Fahrzeug verbunden. Wie z.B.

Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads Lautsprecheranlagen (nicht jedoch in Omnibussen) CB-Funk Einzelgeräte Fernseher mit Antenne nachträglich fest eingebaute Navigationssysteme und Autopilotsysteme nachträglich fest eingebaute Radio/CD-Kombinationen auch mit zusätzlichem Verstärker Multimediasysteme, wie z.B. Audio-, Video-, Radio- und Telekommunikationsgeräte CD-Wechsler Funkanlage mit Antenne

Generell gegen Beitragszuschlag versicherbar

Gegen Beitragzuschlag sind generell die nachfolgenden Zubehörteile bzw. Fahrzeugteile versicherbar, soweit diese im Fahrzeug fest eingebaut sind oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind. Wie z.B.

Bar eingetragene Veränderungen am Fahrwerk oder Triebwerk, ausgenommen Umrüstung auf Gasbetrieb Panzerglas Doppelpedalanlage Rundumlicht, wie z.B. Blaulicht Telefon mit Antenne – fest eingebaut - Beschläge individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und Sonderfolierungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen Hydraulische Ladebordwand für LKW Spezialaufbauten Wohnwageninventar – fest eingebaut -


Grundsätzlich nicht versicherbar

Keine Fahrzeugzubehörteile und daher nicht versicherbar sind die nachfolgenden, wie z.B.

Autokarten, Altanten Brillen Campingausrüstung – soweit nicht fest eingebaut - CD`s / DVD`s, USB-Stick, Speicherkarten Ersatzteile und Werkzeug – soweit nicht serienmäßig - Fahrerkleidung Faltgarage, Regenschutzplane Garagentoröffner – Sendeteil - Handy, Smartphone, mobile Navigationssysteme, Laptop und Tablet, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung Heizung – soweit nicht fest eingebaut - Magnetschilder und Maskottchen Vorzelt Persönliche Gegenstände der Insassen, wie z.B. Reisegepäck, Kühltasche, Fotoausrüstung