D&O versicherter Personenkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Werden '''Rechtsnachfolger''' wie:<br />
Werden '''Rechtsnachfolger''' wie:<br />
• Ehegatten, <br />
• Ehegatten, <br />
• Lebenspartner,<br />
• Lebenspartner,<br />

Version vom 16. Oktober 2016, 13:08 Uhr

Versicherter Personenkreis

Versicherte Personen sind alle ehemaligen und während der Dauer des Versicherungsvertrages:

bestellte u. stellvertretende Mitglieder:
• des Vorstands o. der Geschäftsführung,
• der Aufsichtsrats o. Beirats,
• des Verwaltungsrats, Kuratoriums, Präsidiums o. Borad of Directors

und

bestellte oder angestellte:
• faktische Organmitglieder,
• ständige Vertreter ,
• besondere Vertreter ,
• Generalbevollmächtigte,
• Prokuristen und leitende Angestellte,
• Interimsmanager,
• Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte,
• Leiter von Rechtsabteilungen, Verantwortlich für Wertpapiervorschriften,
• bestellte Liquidatoren, nicht Insolvenzverwalter,
• angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,
• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,

Werden Rechtsnachfolger wie:
• Ehegatten,
• Lebenspartner,
• Kinder,
• Erben,
• Nachlassverwalter,
• Insolvenzverwalter,
• u. Betreuer

In Haftung genommen, besteht auch für diese Personen Versicherungsschutz.


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