Berufshaftpflichtversicherung, Personenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Personenschaden, Personenschäden, Abfindung, Abfindungsleistung, Abfindungsleistungen, Abfindungszahlung
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[[Category:Berufshaftpflichtversicherung]]
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Version vom 19. April 2017, 07:29 Uhr

Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht. Personenschäden lösen häufig hohe Abfindungszahlungen aus und kömnnen zu dauernden Rentenzahlungen führen, daher ist auf ausreichende Deckung zu achten.

Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Personenschäden, hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Personenschäden.

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