Sachschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Personenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Personenschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Vermögensschaden]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Vermögensschaden echter und unechter]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Schmerzensgeld]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Schmerzensgeld]]  <br />
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Version vom 17. April 2017, 09:05 Uhr

Wird eine Sache beschädigt, vernichtet oder zerstört, wird von einem Sachschaden gesprochen.
Durch den Sachschaden wird der eigentliche Zweck der Brauchbarkeit der Sache aus wirtschaftlicher Sicht beeinträchtigt. Ein Sachschaden kann erhebliche Kosten als Folge haben, wie zum Beispiel die Reparaturkosten der beschädigten Sache, die Renovierungskosten, den Wertverlust und die Wiederbeschaffungskosten der versicherten Sache. Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat.

Es existiert eine hohe Anzahl von speziellen Versicherungen, die das finanzielle Risiko bei einem Sachschaden übernehmen. Ausnahmen sind die Berufshaftpflichtversicherungen hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund.


👁 Siehe auch: Personenschaden
👁 Siehe auch: Vermögensschaden echter und unechter
👁 Siehe auch: Schmerzensgeld
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