Baufinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch
:Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch


- '''Hypothekdarlehen'''
- Hypothekdarlehen
werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.  
werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.  


- '''Bundesbaudarlehen'''
- Bundesbaudarlehen
werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme
werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme


* '''Landesbaudarlehen'''
- Landesbaudarlehen
werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme
werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme


* '''Kommunaldarlehen'''
- Kommunaldarlehen
werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung
werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung


* '''Restfinanzierungsmittel'''
- Restfinanzierungsmittel
sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen
sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen



Version vom 5. April 2017, 19:58 Uhr

Als Baufinanzierung wird das Bereitstellen von Geld mittels eines Kredits für die Errichtung eines Gebäudes bezeichnet. Oftmals ist der Erwerb eines Grundstücks mit inbegriffen.

Im Rahmen der Baufinanzierung wird nach Finanzierungsarten unterschieden.

  • Eigenfinanzierung
Als Eigenfinanzierung wird bezeichnet:
- eigenes Geldvermögen
- eigenes Sachkapital (eigenes Grundstück)
- Eigenleistung (persönlich erbrachte Bauleistungen)
- angespartes Bausparguthaben auf einem Bausparvertrag

XXX richten

  • Fremdfinanzierung
Die Fremdfinanzierung kann erfolgen durch

- Hypothekdarlehen werden von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen gewährt.

- Bundesbaudarlehen werden gewährt für Sonderprogramme, wie z.B. Vergleichsbautenprogramme, Versuchsprogramme, Bundesumsiedlungsprogramme

- Landesbaudarlehen werden gewährt für Länder- und Bundesprogramme, wie z.B. Industrieschwerpunktprogramme

- Kommunaldarlehen werden gewährt für Landes- und Kommunalprogramme, wie z.B. Stadtsanierung

- Restfinanzierungsmittel sind u.a. Arbeitgeberdarlehen, Baukostenzuschüsse, Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen, Verwandtendarlehen


  • Bauzwischenfinanierung
Die Bauzwischenfinanzierung ist erforderlich, wenn

- nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist<br / - das Baugrundstück nicht weiter belastet werden kann – fehlende Belastungsreife -
- für das Fremdkapital der Auszahlungszeitpunkt nicht günstig ist



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