Unterversicherungsverzicht

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Was bedeutet Unterversicherungsverzicht: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des versicherten Objekts die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.Wird die Klausel Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung der Unterversicherung im Schadensfall und erbringt die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.


Unterversicherungsverzicht, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung

In der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung kann die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ vereinbart werden. Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme wird eine eventuelle Unterversicherung nicht angerechnet. Bei der Klausel Unterversicherungsverzicht handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.

Die Klausel Unterversicherungsverzicht spielt insbesondere in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung im Schadensfall eine erhebliche Rolle. Liegt im Schadensfall eine Unterversicherung vor, so erfolgt nur eine anteilige Entschädigungsleistung. Bei einem vertraglich vereinbarten Unterversicherungsverzicht erfolgt eine volle Entschädigungsleistung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.


Unterversicherungsverzicht, Berechnungsbeispiel Mindestversicherungssumme

Der Unterversicherungsverzicht wird im Regelfall erreicht, wenn je Quadratmeter Wohnfläche eine Mindestversicherungssumme vereinbart wird. Diese Mindestversicherungssumme liegt meist bei 650 bis 800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, kann jedoch von Versicherer zu Versicherer variieren. Berechnungsbeispiel: Wohnfläche der zu versichernden Wohnung beträgt 85 qm Mindestversicherungssumme beträgt: 55.250 Euro Somit gilt die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ als vereinbart, bei einem Versicherer, der 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche ansetzt. Befinden sich jedoch wertvolle Gegenstände in der zu versichernden Wohnung, deren Wert die Mindestversicherungssumme übersteigen, sollte eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden.


Siehe auch
Versicherungssumme, Deckungssumme, Höchstentschädigung, Sublimit


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Unterversicherungsverzicht, Unterversicherungsverzichtsklausel