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Kfz Versicherung, abweichender Halter: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Kfz Versicherung muss der Versicherungsnehmer nicht auch der Halter des Fahrzeugs sein. Wenn der Fahrzeughalter mit dem Versicherungsnehmer nicht identisch ist, so liegt ein abweichender Halter vor.
In der Kfz Versicherung muss der Versicherungsnehmer nicht auch der Halter des Fahrzeugs sein. Wenn der Fahrzeughalter mit dem Versicherungsnehmer nicht identisch ist, so liegt ein abweichender Halter vor.
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* andere natürliche Person
* andere natürliche Person
* Firma
* Firma
'''Meldung an den Kfz-Versicherer'''
Nimmt der Jugendliche am begleitenden Fahren mit 17 teil, so muss der Kfz-Versicherer darüber informiert werden. Bei einigen Kfz-Versicherern ist die Vorlage der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen einzureichen.
Hintergrund hierfür ist, dass bei vielen Versicherungsverträgen ein Mindestalter zum Führen eines entsprechenden Fahrzeuges genannt ist. Ereignet sich ein Schadensfall kann es zu erheblichen Differenzen mit dem Kfz-Versicherer kommen, wenn das versicherte Fahrzeug von einer Person gefahren wurde, die nicht das erforderliche Mindestalter hat oder namentlich nicht genannt ist.
'''Beitragsunterschiede zum Normaltarif'''
Bei vielen Kfz-Versicherern wird für das begleitete Fahren kein Beitragszuschlag erhoben. Oftmals wird später bei der Umstellung auf Alleinfahren ein Beitragsnachlass gewährt, vorausgesetzt ein eigenes Fahrzeug wird beim gleichen Kfz-Versicherer versichert.
Schlagwort:
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