Rentenversicherung gesetzliche, Flexi Rente arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus

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Später in Rente

Nimmt der Arbeitnehmer seine Regelaltersrente erst später in Anspruch und arbeitet noch eine Zeit weiter, so hat das wesentliche Vorteile für ihn. Für jeden Monat, den der Arbeitnehmer über seine Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeitet und keine Rente bezieht, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 %. Verschiebt der Arbeitnehmer seinen Renteneintritt um 1 Jahr, so bekommt er hierfür einen Zuschlag von 6 %.

Zusätzlich erhöht sich durch laufende Beitragszahlungen zur Rentenversicherung die Rentenleistung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen nicht mehr entrichtet werden.


Arbeiten neben der Regelaltersrente

Bisher musste der Arbeitnehmer keine weiteren Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen, wenn neben der Rente noch gearbeitet wurde. Nur der Arbeitgeber musste seinen Beitragsanteil an die Rentenversicherung abführen. Allerdings hatte dies keinen Einfluss auf die Höhe der Rente.

Seit 01.01.2017 hat der Arbeitnehmer die Wahl. Ab Erreichen der Regelaltersrente ist der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass er auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und weiterhin eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen möchte.

Einmal im Jahr erhöht sich dann die Rente durch die vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlten Beiträge.



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