Betriebshaftpflichtversicherung, Versicherungssummen

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Die Versicherungssummen in der Betriebshaftpflichtversicherung scheinen auf den ersten Blick sehr hoch. Im Falle eines Schadens stellt man fest, dass die Versicherungssummen schnell erreicht sind. Die Risikoeinschätzung des zu versichernden Unternehmens ist ein wesentlicher Bestandteil zur Festlegung der Versicherungssumme in der Betriebshaftpflichtversicherung.

  • Insbesondere bei Personenschäden kommen oftmals erhebliche Schadenssummen zusammen:
- Kosten für Krankenhausaufenthalte
- Schmerzensgeldforderungen
- Forderungen aufgrund entgangenem Gewinn
Auch für den Bereich der Sachschäden ist die Ermittlung der Versicherungssummen von relevanter Bedeutung. Ist die Versicherungssumme zu gering, so besteht evtl. eine Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme zu hoch festgesetzt, besteht eine Überversicherung, die nur unnötig Geld kostet.
  • Ermittlung der Versicherungssummen
Die Versicherungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung sollten anhand der nachfolgenden Kriterien ermittelt werden:
- betriebliche Tätigkeiten
- Größe des Betriebs
- Anzahl der Mitarbeiter
- Gesamtjahresumsatz
  • Standartisierte Versicherungssummen
Im Regelfall betragen die standardisierten Versicherungssummen:
Bereich Versicherungssumme
Personenschäden 2 Mio. Euro
Sachschäden 1 Mio. Euro
Vermögensschäden 100' Euro


⚠️ Diese sind bei größeren Betrieben meist nicht ausreichend. Unter Umständen erfolgt die sog. Durchgriffshaftung bis hin zum Privatvermögen des Firmeninhabers.
  • Neue Risiken
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind nur die Risiken versichert, die im Versicherungsschein dokumentiert sind. Ergeben sich im Laufe der Zeit neue Risiken, sollten diese unverzüglich dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt und nachversichert werden. Im Rahmen der Vorsorgeversicherung sind diese im Regelfall bis zur nächsten Hauptfälligkeit kostenfrei versichert. Im Zweifelsfall sollte die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung genau geprüft werden, ob und inwieweit die neuen Risiken bereits beinhaltet sind bzw. beinhaltet werden können.


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