Werkvertrag § 631 BGB: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.606 Bytes hinzugefügt ,  07:57, 3. Mai 2023
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „Werkvertrag § 631 BGB<br /> Vertragstypische Verpflichtungen (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Bes…“)
 
 
(25 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Werkvertrag § 631 BGB<br />
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


Vertragstypische Verpflichtungen
Vertragstypische Verpflichtungen<br />
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.


Kommt es zu XXX
"(1) Durch den <big>'''Werkvertrag'''</big> wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.<br />


Schlagwort: <br />
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein."<br />


Die Erstellung eines Gutachtens, Wertgutachtens, Analyse oder die Zertifizierung einer Unternehmung auf Werkvertragbasis führt häufig zu Komplikationen.
Bei einer "Schlechtleistung" hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung, Minderung und auch Rücktritt. '''Beim Rücktritt vom Auftrag ist das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.'''




[[Category:Versicherung_Allgemein]]
 
 
Das Risiko des Rücktritts bzw. deren finanziellen Auswirkungen/Schäden sind über die RPC Deckung (return of project costs) der Berufs-, Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar. 
 
 
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]              [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Werkvertrag, Rücktritt vom Werkvertrag, Rückforderung, RPC, RPC Deckung <br />
 
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü