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Werkvertrag § 631 BGB: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei einer "Schlechtleistung" hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung, Minderung und auch Rücktritt. Beim Rücktritt vom Auftrag ist das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.
Bei einer "Schlechtleistung" hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung, Minderung und auch Rücktritt. Beim Rücktritt vom Auftrag ist das erhaltene Honorar zurückzuzahlen.


Schlagwort: <br />
 
Siehe auch: RCP Deckung XXX<br />
 
 
Schlagwort: Werkvertrag, Rücktritt vom Werkvertrag <br />






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