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Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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:Derjenige, der eine Gefahrenquelle unterhält oder schafft, ist dazu verpflichtet alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit Schäden verhindert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktrechtliche Verhaltensweise zur Abwehr von Gefahrenquellen. Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.
:Derjenige, der eine Gefahrenquelle unterhält oder schafft, ist dazu verpflichtet alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit Schäden verhindert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktrechtliche Verhaltensweise zur Abwehr von Gefahrenquellen. Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.


* '''Was sind waldtypische Gefahren ?'''<br />
:Vorab, für waldtypische Gefahren im Waldbestand und auf Waldwegen besteht keine Verkehrssicherungspflicht. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher rechnen


* '''Welche Verkehrssicherheitspflichten hat der Waldeigentümer / Waldbesitzer zu beachten ?'''<br />
* '''Welche Verkehrssicherheitspflichten hat der Waldeigentümer / Waldbesitzer zu beachten ?'''<br />
:Vorab, für waldtypische Gefahren im Waldbestand und auf Waldwegen besteht keine Verkehrssicherungspflicht.


:Besondere Beachtung der Vorschriften gilt bei Waldkindergärten, Waldparkplätzen, Waldkletterparks und gleichgearteter Nutzung.
:Besondere Beachtung der Vorschriften gilt bei Waldkindergärten, Waldparkplätzen, Waldkletterparks und gleichgearteter Nutzung. Bei Waldbestände die an Wegen, Straßen, Parkplätzen und weiteren öffentlich zugänglichen Stellen angrenzen, bedarf es gleichfalls besonderer Aufmerksamkeit.




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