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* '''<ins>Gesetzliche</ins> landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung Waldversicherung'''<br /> | * '''<ins>Gesetzliche</ins> landwirtschaftliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung Waldversicherung'''<br /> | ||
:Ausnahmslos alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sind gem. § 5 SGB VII versicherungs- und beitragspflichtig in der BG. Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil: Az. L 10 U 2233/2014.<br /> | :Ausnahmslos alle land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer sind gem. § 5 SGB VII versicherungs- und beitragspflichtig in der BG. Auf Antrag besteht die Möglichkeit für Unternehmen bis 0,25 ha landw. Nutzfläche oder Forstfläche (Klein- und Kleinstlandwirte) sich auf Antrag befreien zu lassen. Siehe Urteil: Az. L 10 U 2233/2014.<br /><br /> | ||
: Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind:<br /> | : Bewirtschafter einer Waldfläche laut der gesetzlichen Unfallversicherung sind:<br /> |