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Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung  (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte  sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist  
Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung  (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte  sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist  
und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, kann Versicherungsschutz über die PHV bestehen.  
und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, kann Versicherungsschutz über die PHV bestehen.  


* '''Die Waldbrandversicherung / Waldfeuerversicherung'''<br />
* '''Die Waldbrandversicherung / Waldfeuerversicherung'''<br />
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