Vorsorgevollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die stellvertretend für Sie entscheidet, handelt und auch Verträge abschließen kann. Die Vollmacht hat nur Güttigkeit wenn Dinge nicht mehr selbst bewältigt werden können.
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die stellvertretend für Sie entscheidet, handelt und auch Verträge abschließen kann. Die Vollmacht hat nur Güttigkeit wenn Dinge nicht mehr selbst bewältigt werden können.
Es kann eine Generalvollmacht oder eine XXX  ausgestellt werden.
Es kann eine Generalvollmacht oder eine XXX  ausgestellt werden.

Version vom 11. Februar 2018, 14:03 Uhr

Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die stellvertretend für Sie entscheidet, handelt und auch Verträge abschließen kann. Die Vollmacht hat nur Güttigkeit wenn Dinge nicht mehr selbst bewältigt werden können. Es kann eine Generalvollmacht oder eine XXX ausgestellt werden. Die Vollmacht kann jederzeit entzogen und auch vom Inhalt her verändert werden.


Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten (beachten Sie, dass viele Banken eigene Konto-/Depotvollmachten verlangen) oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden – etwa, welche Dinge Sie unbedingt ins Heim mitnehmen wollen. Wenn darin Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Ähnliches gilt für eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthalts: Sie sollte dem Bevollmächtigten das Recht geben, dass er für Sie über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf.

Wozu brauche ich eine Vollmacht? Kann nicht meine Familie entscheiden? Eltern gehen mit Kind spazieren Nicht nur ältere Menschen sollten eine Vorsorgevollmacht haben! DCV/ Margit Wild Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss der Rechtlichen Betreuung geht das nicht.

Fehlt dies und es kommt zur Situation, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.