Vorsorgeversicherung

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Vorsorgeversicherung


Die Gültigkeit der Vorsorgeversicherung ist je nach Versicherungssparte und Versicherungsgesellschaft unterschiedlich definiert. Nachfolgende Regelungen sind möglich:

  • nur gültig für Kosten, die im Schadensfall die Versicherungssumme übersteigen
  • nur gültig, wenn der Versicherer über die Erhöhung des Inventarwertes informiert wurde; eine entsprechende Mitteilung an den Versicherer hat innerhalb der nächsten drei Monate nach der Anschaffung zu erfolgen
  • nur gültig für neu hinzukommende Risiken


Vorsorgeversicherung, Einschlusstatbestand in der

  • Haftpflichtversicherung
  • verbundenen Hausratversicherung
  • verbundenen Wohngebäudeversicherung
  • privaten Unfallversicherung

Für einen Übergangszeitraum werden durch die Vorsorgeversicherung evtl. Deckungslücken geschlossen. Meist beläuft sich der Übergangszeitraum bis zum Ende der Versicherungsperiode oder ist auf eine bestimmte Summe begrenzt.

Zusammen mit der nächsten Beitragsrechnung erhält der Versicherungsnehmer die Aufforderung neue Risiken, die innerhalb der letzten Versicherungsperiode hinzugekommen sind, anzuzeigen. Falls erforderlich, ist eine z.B. Haftpflichtversicherung für das neue Risiko abzuschliessen.


Vorsorgeversicherung, Erläuterndes Beispiel:

Der Versicherungsnehmer hat eine Privathaftpflichtversicherung. Nachdem dieser die letzte Beitragsrechnung erhalten hat, schafft sich der Versicherungsnehmer einen Hund an. Im Rahmen der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz durch die Vorsorgeversicherung.


Vorsorgeversicherung, nicht versicherte Risiken

Die Vorsorgeversicherung greift nicht, wenn ein neues Kraftfahrzeug angeschafft wird. Hier greift das Pflichtversicherungsgesetz, dass das bestehen einer eigenständigen Kraftfahrtversicherung für jedes Fahrzeug zwingend vorsieht.


Vorsorgeversicherung, weitere nicht versicherte Risiken

  • Betrieb von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen
  • Umgang, Handel und Herstellung mit explosiven Stoffen
  • Umweltrisiken


Vorsorgeversicherung, Abgrenzung Risikoerhöhung und Risikoerweiterung

Risikoerhöhung Der Versicherungsschutz besteht ab dem Eintritt der Risikoerhöhung. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet innerhalb eines Monats nach dem Erhalt einer Aufforderung durch den Versicherer , meist in der Beitragsrechnung beinhaltet, die Risikoerhöhung mitzuteilen. Erfolgt die Anzeige nicht fristgerecht, besteht Versicherungsschutz, jedoch kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben.

Risikoerweiterung Risikoerweiterung sind im Versicherungsschutz beinhaltet. Die Pflichten und Rechte des Versicherungsnehmers gelten analog der Risikoerhöhung.

Vorsorgeversicherung Bei der Vorsorgeversicherung werden neuhinzukommende Risiken in den Versicherungsschutz einbezogen. Bis zur Aufforderung zur Anzeige des neuen Risikos, meist mit der Beitragsrechnung, ist dieses beitragsfrei beinhaltet.


Vorsorgeversicherung, spartenbezogene beitragsfreie Beispiele

Versicherungssparte beitragsfreies Ereignis
Hundehaftpflichtversicherung ein weiterer Hund wird angeschafft
Privathaftpflichtversicherung Anmeldung eines Gewerbes
Familienhaftpflichtversicherung Geburt eines Kindes
Unfallversicherung Heirat des Versicherungsnehmers/versicherten Person
Private Krankenversicherung Geburt eines Kindes
Hausratversicherung Neuanschaffung einer HiFi-Anlage
Betriebshaftpflichtversicherung Aufbau eines neuen Tätigkeitsfeldes



Schlagwort: Vorsorgeversicherung, Risikoerweiterung, Riskoerhöhung