Vorsatz: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Eint…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:




 
Nach § 276 BGB handelt derjenige vorsätzlich, der bewusst und gewollt einen Schaden herbeiführt. Für durch Vorsatz
entstandenen Schäden besteht durch den Versicherer keine Leistungspflicht.