Vollmacht

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  • Arten der Vollmachte:

- Generalvollmacht

ermächtigt zum Abschluss aller vertretungszulässiger Rechtsgeschäfte, die Einzelvollmacht hingegen nur zur Vornahme einer einzelnen, genau bestimmten Handlung (z. B. Inkasso einer bestimmten Rechnung)

Gattungsvollmacht zum Abschluss sämtlicher Rechtsgeschäfte einer bestimmten Gattung oder Art Vollmachten mit gesetzlich typisiertem Inhalt (z. B. Prokura und Handlungsvollmacht) Vorsorgevollmacht für später eintretende Geschäftsunfähigkeit In Deutschland, nicht aber in der Schweiz, unterscheidet man auch zwischen Innenvollmacht (gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht) und Außenvollmacht (gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht). Bankvollmachten und Depotstimmrechte sind regelmäßig Außenvollmachten. Vollmachten, die nur bis zum Tod gelten (prämortale Vollmacht), auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten (transmortale Vollmacht) oder nur nach dem Tod gelten (postmortale Vollmacht).


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Schlagwort: Vollmachten


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