Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Differenzierung von Vollmachten
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Generalvollmacht ermächtigt zum Abschluss aller vertretungszulässiger Rechtsgeschäfte, die Einzelvollmacht hingegen nur zur Vornahme einer einzelnen, genau bestimmten Handlung (z. B. Inkasso einer bestimmten Rechnung)
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Gattungsvollmacht zum Abschluss sämtlicher Rechtsgeschäfte einer bestimmten Gattung oder Art
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Vollmachten mit gesetzlich typisiertem Inhalt (z. B. Prokura und Handlungsvollmacht)
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Vorsorgevollmacht für später eintretende Geschäftsunfähigkeit
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
In Deutschland, nicht aber in der Schweiz, unterscheidet man auch zwischen Innenvollmacht (gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht) und Außenvollmacht (gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht). Bankvollmachten und Depotstimmrechte sind regelmäßig Außenvollmachten.
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
Vollmachten, die nur bis zum Tod gelten (prämortale Vollmacht), auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten (transmortale Vollmacht) oder nur nach dem Tod gelten (postmortale Vollmacht).
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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'''Arten der Vollmacht'''<br />
 
'''- Generalvollmach'''t<br />
 
dient der Ermächtigtigung zum Abschluss aller vertretungszulässigen Rechtsgeschäfte.
 
'''- Einzelvollmacht'''<br />
dient zur Vornahme einer einzelnen Handlung (Beispiel: Inkassoauftrag)
 
'''- Gattungsvollmacht''' <br />
dient dem Abschluss von Rechtsgeschäften einer bestimmten Gattung / Art (Beispiel: durch Prokura, Handlungsvollmacht)<br />
 
'''- Vorsorgevollmacht'''<br />
 
dient einer späteren  Geschäftsunfähigkeit<br />
 
'''- Innenvollmacht''' <br />
 
dient gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht<br />
 
'''- Außenvollmacht''' <br />
 
dient gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht. Beispiel: Bankvollmacht und Depotstimmrechte
 
 
Vollmachten, die '''bis zum Tod''' gelten, bezeichnet man als '''prämortale Vollmacht''',  
die '''auch nach dem Tod''' des Vollmachtgebers gelten, als '''transmortale Vollmacht'''
oder die '''nur nach dem Tod''' gelten, als '''postmortale Vollmacht'''.<br />
.
 
 
'''Siehe auch:'''<br />
[[ Vorsorgeverfügungen  ]]<br />
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html |BGB $ 164 ff <br />
 
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
 
 
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 3. März 2023, 14:55 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Arten der Vollmacht

- Generalvollmacht

dient der Ermächtigtigung zum Abschluss aller vertretungszulässigen Rechtsgeschäfte.

- Einzelvollmacht
dient zur Vornahme einer einzelnen Handlung (Beispiel: Inkassoauftrag)

- Gattungsvollmacht
dient dem Abschluss von Rechtsgeschäften einer bestimmten Gattung / Art (Beispiel: durch Prokura, Handlungsvollmacht)

- Vorsorgevollmacht

dient einer späteren Geschäftsunfähigkeit

- Innenvollmacht

dient gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht

- Außenvollmacht

dient gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht. Beispiel: Bankvollmacht und Depotstimmrechte


Vollmachten, die bis zum Tod gelten, bezeichnet man als prämortale Vollmacht, die auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten, als transmortale Vollmacht oder die nur nach dem Tod gelten, als postmortale Vollmacht.
.


Siehe auch:
Vorsorgeverfügungen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html |BGB $ 164 ff


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn














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