Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''- Gattungsvollmacht''' <br />
'''- Gattungsvollmacht''' <br />
dient dem Abschluss von Rechtsgeschäften einer bestimmten Gattung / Art (Beispiel: Prokura, Handlungsvollmacht)<br />
dient dem Abschluss von Rechtsgeschäften einer bestimmten Gattung / Art (Beispiel: durch Prokura, Handlungsvollmacht)<br />


'''- Vorsorgevollmacht'''<br />
'''- Vorsorgevollmacht'''<br />


dient der einer späteren  Geschäftsunfähigkeit<br />
dient einer späteren  Geschäftsunfähigkeit<br />


unterscheidet man auch zwischen Innenvollmacht (gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht) und Außenvollmacht (gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht).  
'''- Innenvollmacht''' <br />
 
gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht)  
 
'''- Außenvollmacht''' <br />
 
(gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht). Bankvollmacht und Depotstimmrechte




Bankvollmachten und Depotstimmrechte sind regelmäßig Außenvollmachten.
Vollmachten, die nur bis zum Tod gelten (prämortale Vollmacht), auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten (transmortale Vollmacht) oder nur nach dem Tod gelten (postmortale Vollmacht).
Vollmachten, die nur bis zum Tod gelten (prämortale Vollmacht), auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten (transmortale Vollmacht) oder nur nach dem Tod gelten (postmortale Vollmacht).



Version vom 11. Februar 2018, 11:14 Uhr

Arten der Vollmacht

- Generalvollmacht

dient der Ermächtigtigung zum Abschluss aller vertretungszulässigen Rechtsgeschäfte.

- Einzelvollmacht
dient zur Vornahme einer einzelnen Handlung (Beispiel: Inkassoauftrag)

- Gattungsvollmacht
dient dem Abschluss von Rechtsgeschäften einer bestimmten Gattung / Art (Beispiel: durch Prokura, Handlungsvollmacht)

- Vorsorgevollmacht

dient einer späteren Geschäftsunfähigkeit

- Innenvollmacht

gegenüber dem Vertreter erklärte Vollmacht)

- Außenvollmacht

(gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll, erklärte Vollmacht). Bankvollmacht und Depotstimmrechte


Vollmachten, die nur bis zum Tod gelten (prämortale Vollmacht), auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten (transmortale Vollmacht) oder nur nach dem Tod gelten (postmortale Vollmacht).


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