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Vertragsrücktritt: Unterschied zwischen den Versionen

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(5) Die nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 zu erteilende Belehrung genügt den dort genannten Anforderungen, wenn das Muster der Anlage zu diesem Gesetz in Textform verwendet wird. Der Versicherer darf unter Beachtung von Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Format und Schriftgröße von dem Muster abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Versicherers anbringen.
(5) Die nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 zu erteilende Belehrung genügt den dort genannten Anforderungen, wenn das Muster der Anlage zu diesem Gesetz in Textform verwendet wird. Der Versicherer darf unter Beachtung von Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Format und Schriftgröße von dem Muster abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Versicherers anbringen.


'''Durch den Versicherer'''
* '''Durch den Versicherer'''<br />


* '''Vertragsrücktritt durch den Versicherer'''<br />
'''Vertragsrücktritt durch den Versicherer'''<br />


Insbesondere bei Verträgen der Krankenversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Konsequenzen bei einem Vertragsrücktritt durch den Versicherer mit erheblichen finanziellen Verlusten für den Versicherungsnehmer verbunden.
Insbesondere bei Verträgen der Krankenversicherung, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Konsequenzen bei einem Vertragsrücktritt durch den Versicherer mit erheblichen finanziellen Verlusten für den Versicherungsnehmer verbunden.
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