Anonym

Vertragsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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- '''Darlehensvertrag - § 488 BGB (Verbraucherdarlehen) § 491 BGB''')formfrei<br />
- '''Darlehensvertrag - § 488 BGB (Verbraucherdarlehen) § 491 BGB''')formfrei<br />


Zurverfügungstellung eines Geldbetrages gegen Zinszahlungen und Rückzahlung des Geldbetrags bei Fälligkeit
Zurverfügungstellung eines Geldbetrages gegen Zinszahlungen und Rückzahlung des Geldbetrags bei Fälligkeit
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Schriftform für Verbraucherdarlehensverträge vorgeschrieben (siehe § 492 BGB)
Schriftform für Verbraucherdarlehensverträge vorgeschrieben (siehe § 492 BGB)


 
- '''Schenkungsvertrag § 516 BGB'''<br />
 
 
- Schenkungsvertrag § 516 BGB<br />
 


Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert – entgeltfrei
Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert – entgeltfrei
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