Versicherungsverein

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein.

< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-