Versicherungsverein: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm.  '''Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins''' und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein.
Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm.  '''Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins''' und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein.
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Version vom 4. Oktober 2017, 08:51 Uhr

Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein.

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