Versicherungsträger: Unterschied zwischen den Versionen

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- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)<br />
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)<br />


Die Aufgaben der Sozialversicherungsträger sind im Sozialgesetzbuch geregelt.<br />
'''Siehe auch:''' <br />
[[Versicherungsamt]]  <br />




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