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Versicherungssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Versicherungssteuer gültig ab ab 1. Juli 2010, geregelt in §§ 4, 5 und 6 VersStG'''
'''Versicherungssteuer gültig ab ab 1. Juli 2010, geregelt in §§ 4, 5 und 6 VersStG'''


Allgemeiner Steuersatz 19,00 %
{| class="wikitable"
Feuer- und FBU-Versicherung 13,2 %
|-
Feuerversicherung 13,20 %
| Allgemeiner Steuersatz || 19,00 %
Gebäudeversicherung mit Feueranteil 16,34 %
|-
Gebäudeversicherung ohne Feueranteil 19,00 %  
| Feuer- und FBU-Versicherung || 13,2 %
Hausratversicherung 19,00 %
|-
Hausratversicherung mit Feueranteil 16,15 %
| Feuerversicherung || 13,20 %
Sachversicherungen ohne Feueranteil 19,00 %  
|-
Unfallversicherung 19,00 %
| Gebäudeversicherung mit Feueranteil || 16,34 %
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,80 %  
|-
Hagelversicherung 0,02 %
| Gebäudeversicherung ohne Feueranteil || 19,00 %  
Seeschiffskaskoversicherung 3,00 %
|-
| Hausratversicherung || 19,00 %
|-
| Hausratversicherung mit Feueranteil || 16,15 %
|-
| Sachversicherungen ohne Feueranteil || 19,00 %
|-
| Unfallversicherung || 19,00 %  
|-
| Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr || 3,80 %
|-
| Hagelversicherung || 0,02 %
|-
| Seeschiffskaskoversicherung || 3,00 %
|}
 




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Die gezahlte Versicherungssteuer wird durch das Versicherungsunternehmen abgeführt, somit besteht für den Versicherungsnehmer kein handlungsbedarf. Grundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer ist dabei der Jahresbeitrag, der für die entsprechende Versicherung fällig wird.<br />
Die gezahlte Versicherungssteuer wird durch das Versicherungsunternehmen abgeführt, somit besteht für den Versicherungsnehmer kein handlungsbedarf. Grundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer ist dabei der Jahresbeitrag, der für die entsprechende Versicherung fällig wird.<br />


'''Sonderausgaben / Vorsorgeaufwendungen'''<br />


Versicherungsbeiträge können anteilig als Werbungskosten und Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage dient der jährliche Gesamtbetrag inklusive der Versicherungssteuer.
Versicherungsbeiträge können anteilig als Werbungskosten und Sonderausgaben bzw. Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Als Berechnungsgrundlage dient der jährliche Gesamtbetrag inklusive der Versicherungssteuer.
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