Versicherungssparten, Spartentrennung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Versicherer jeweils in eigenständigen Unternehmen (als AG, VVaG oder öffentlich rechtliches Unternehmen) die Sparten

Lebensversicherungen,
Krankenversicherungen sowie
Schaden- Unfallversicherungen und Rechtsschutzversicherungen (werden auch als Kompositversicherer bezeichnet)

betreiben müssen.



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Versicherungssparte, Versicherungssparten, Spartentrennung, Versicherungsspartentrennung

-.-.-.-