Versicherungspflicht GmbH Gesellschafter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die <big>'''Sozialversicherungspflicht ist für GmbH Geschäftsführer'''</big> nicht gesondert geregelt. In § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine allgemeine Aussage getroffen: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“
Die <big>'''Sozialversicherungspflicht ist für GmbH Geschäftsführer'''</big> nicht gesondert geregelt. In § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine allgemeine Aussage getroffen: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“
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:Werden die Kriterien der selbständigen Tätigkeit erfüllt kann es in Sonderfällen zu einer Rentenversicherungspflicht kommen. Bestimmte Selbständige hat der Gesetzgeber als schutzbedürftig eingestuft, dass diese ähnlich wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Diese sind nach § 2 Nr. 9 SGB VI selbständig Tätige, die
:Werden die Kriterien der selbständigen Tätigkeit erfüllt kann es in Sonderfällen zu einer Rentenversicherungspflicht kommen. Bestimmte Selbständige hat der Gesetzgeber als schutzbedürftig eingestuft, dass diese ähnlich wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Diese sind nach § 2 Nr. 9 SGB VI selbständig Tätige, die
im Rahmen der selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen im Wesentlichen und auf Dauer für nur einen Auftraggeber Tätigkeiten ausführen
:im Rahmen der selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen im Wesentlichen und auf Dauer für nur einen Auftraggeber Tätigkeiten ausführen


:Werden 5/6 des Jahresumsatzes über einen Auftraggeber generiert, wird eine wesentliche Tätigkeit angenommen. Als Ausnahme kann projektbezogene Arbeit eingestuft werden.
:Werden 5/6 des Jahresumsatzes über einen Auftraggeber generiert, wird eine wesentliche Tätigkeit angenommen. Als Ausnahme kann projektbezogene Arbeit eingestuft werden.
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:Die Sperrminorität ermöglicht es, dass keine Beschlussfassung gegen den Minderheits-Gesellschafter einer GmbH gefasst werden können.
:Die Sperrminorität ermöglicht es, dass keine Beschlussfassung gegen den Minderheits-Gesellschafter einer GmbH gefasst werden können.
So sind zur Kapitalerhöhung eine 3/4 Stimmenmehrheit notwendig. Hält der Minderheitsgesellschafter über 25% Anteile, so kann er einer Kapitalerhöhung widersprechen und somit verhindern.
:So sind zur Kapitalerhöhung eine 3/4 Stimmenmehrheit notwendig. Hält der Minderheitsgesellschafter über 25% Anteile, so kann er einer Kapitalerhöhung widersprechen und somit verhindern.




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D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)
 
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 


'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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