45.029
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
|} | |} | ||
</center> | </center> | ||
Die <big>'''Sozialversicherungspflicht ist für GmbH Geschäftsführer'''</big> nicht gesondert geregelt. In § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine allgemeine Aussage getroffen: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“ | Die <big>'''Sozialversicherungspflicht ist für GmbH Geschäftsführer'''</big> nicht gesondert geregelt. In § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine allgemeine Aussage getroffen: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“ | ||
Zeile 35: | Zeile 36: | ||
*'''Merkmale zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers''' | *'''Merkmale zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers''' | ||
:Kapitalbeteiligung des Geschäftsführer an der GmbH ist kleiner als 50 % | |||
:Keine Kapitalbeteiligung des Geschäftsführer, sog. Fremdgeschäftsführer | |||
:Einbindung in die Arbeitsorganisation des Betriebes | |||
:vereinbartes Wettbewerbsverbot | |||
:vereinbarter Jahresurlaub | |||
:vereinbarte Überstundenvergütung | |||
:vereinbarte Entgeltfortzahlung bei Krankheit | |||
:Arbeitgeberzuschuss bei Krankheit | |||
:festgeschriebenes Jahresgehalt | |||
:abgeschlossene Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen zugunsten des Geschäftsführers | |||
:Überwachungsrechte und Kontrollrechte der Gesellschafter oder anderer Geschäftsführer | |||
:Selbstkontrahierungsverbot | |||
:Überordnung eines anderen Geschäftsführers | |||
:eigene Zuständigkeitsbereiche bei mehreren Geschäftsführern | |||
*'''Merkmale für keine Sozialversicherungspflicht, selbständige Tätigkeit''' | *'''Merkmale für keine Sozialversicherungspflicht, selbständige Tätigkeit''' | ||
:Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft des Geschäftsführers von über 50 % | |||
:freie Tätigkeitseinteilung bzgl. Zeit, Umfang, Dauer und Ort | |||
:erfolgsabhängiges Gehalt | |||
:Recht zur alleinigen und unmittelbaren Vertretung der Gesellschaft | |||
:Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot | |||
:Übernahme von einer Bürgschaft | |||
:Einflussnahme auf die Organisation des Betriebs | |||
:Bestehen einer eigenen Betriebsstätte | |||
Zeile 66: | Zeile 67: | ||
:Werden die Kriterien der selbständigen Tätigkeit erfüllt kann es in Sonderfällen zu einer Rentenversicherungspflicht kommen. Bestimmte Selbständige hat der Gesetzgeber als schutzbedürftig eingestuft, dass diese ähnlich wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Diese sind nach § 2 Nr. 9 SGB VI selbständig Tätige, die | :Werden die Kriterien der selbständigen Tätigkeit erfüllt kann es in Sonderfällen zu einer Rentenversicherungspflicht kommen. Bestimmte Selbständige hat der Gesetzgeber als schutzbedürftig eingestuft, dass diese ähnlich wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind. Diese sind nach § 2 Nr. 9 SGB VI selbständig Tätige, die | ||
im Rahmen der selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen | :im Rahmen der selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen im Wesentlichen und auf Dauer für nur einen Auftraggeber Tätigkeiten ausführen | ||
im Wesentlichen und auf Dauer für nur einen Auftraggeber Tätigkeiten ausführen | |||
Werden 5/6 des Jahresumsatzes über einen Auftraggeber generiert, wird eine wesentliche Tätigkeit angenommen. Als Ausnahme kann projektbezogene Arbeit eingestuft werden. | :Werden 5/6 des Jahresumsatzes über einen Auftraggeber generiert, wird eine wesentliche Tätigkeit angenommen. Als Ausnahme kann projektbezogene Arbeit eingestuft werden. | ||
*'''Sperrminorität''' | |||
:Die Sperrminorität ermöglicht es, dass keine Beschlussfassung gegen den Minderheits-Gesellschafter einer GmbH gefasst werden können. | :Die Sperrminorität ermöglicht es, dass keine Beschlussfassung gegen den Minderheits-Gesellschafter einer GmbH gefasst werden können. | ||
So sind zur Kapitalerhöhung eine 3/4 Stimmenmehrheit notwendig. Hält der Minderheitsgesellschafter über 25% Anteile, so kann er einer Kapitalerhöhung widersprechen und somit verhindern. | :So sind zur Kapitalerhöhung eine 3/4 Stimmenmehrheit notwendig. Hält der Minderheitsgesellschafter über 25% Anteile, so kann er einer Kapitalerhöhung widersprechen und somit verhindern. | ||
Zeile 84: | Zeile 84: | ||
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | ||
'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br /> | |||
Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
Versicherungsmakler OHG<br /> | |||
Winkelweg 2<br /> | |||
D - 82211 Herrsching<br /> | |||
(vormals 82205 Gilching) | |||
'''Kontakt'''<br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> | |||